Die Inspektion von Trampolinparks: Was hat es damit auf sich?

Rund um die Sicherheitsstandards von Trampolinparks ist derzeit viel in Bewegung. Doch welche Anforderungen müssen Sie als Betreiber erfüllen? Wenn Ihr Trampolinpark nach US-amerikanischen/englischen Standards gebaut ist, erfüllen Sie dann die Anforderungen des Gesetzes über Attraktionen und Spielgeräte (Warenwetbesluit Attraction- en Speeltoestellen, WAS) oder nicht? Und wenn ja, was bedeutet das? In diesem Blog erhalten Sie Antworten auf diese Fragen.

Internationaler Standard

Wenn es um Trampolinparks geht, steht die Sicherheit immer an erster Stelle. Bei Sidijk tragen wir aktiv dazu bei. So arbeiten wir zusammen mit Branchenkollegen in mehreren Normen Ausschüssen in den Niederlanden und international mit. Vor kurzem haben wir in Frankfurt ein Treffen zur Entwicklung einer einheitlichen internationalen ISO-Norm abgehalten. Wir saßen mit Experten aus der ganzen Welt an einem Tisch.

Eine technische Empfehlung für die Niederlande

Parallel zu diesem Normungsprozess arbeiteten wir innerhalb des niederländischen Ausschusses an einem Dutch Technical Agreement (NTA). Die NTA hat nicht den Status einer NEN-Norm, sondern ist eine Empfehlung. Sie kann als Grundlage für eine Zertifizierung dienen. Auf jeden Fall ist es ein Dokument, mit dem wir als Branche zeigen, dass wir uns aktiv um die Sicherheit von Trampolinparks kümmern und wie wir die Sicherheit von Trampolinparks sehen.

Niederländische Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbraucherprodukten

Wir denken, dass dieser Alarm wichtig ist. Vor allem jetzt, da die NVWA erklärt hat, dass Trampolinparks unter das WAS fallen und somit als Spielplatzgeräte eingestuft werden. Dies schafft eine einzigartige Situation im Vergleich zum Rest der Welt. So ist beispielsweise nicht klar, ob die „Erfüllung der ISO-Norm“ bald ausreicht, um auch die WAS zu erfüllen.

Das Ziel der WAS ist es, die Sicherheit spielender Kinder zu gewährleisten. Aber die WAS wurde nicht mit Blick auf Trampolinparks verfasst. Infolgedessen ist nicht immer klar, welche Anforderungen für die Zulassung eines Trampolinparks nach der WAS gelten. Das liegt vor allem daran, dass die Anforderungen an die Betriebssicherheit unklar sind. Außerdem enthält die WAS weitere technische Anforderungen, z. B. in Bezug auf Einklemmgefahren.

Wir helfen Ihnen, eine WAS-sichere Lösung zu finden

Letztendlich erfordert dies die notwendigen Änderungen, um einen Trampolinpark zu genehmigen. Dies sind keine großen Anpassungen, aber sie sind wichtig, um das WAS-Zertifikat zu erhalten. Natürlich tun wir bei Sidijk alles, was wir können, um Ihnen zu helfen, dieses Zertifikat zu erhalten. Zum Beispiel, indem wir eine WAS-sichere Lösung für Netze und Ösen entwickeln.

Zum Schluss. Welcher Norm wir auch folgen, die Sicherheit ist und bleibt unsere Hauptaufgabe. Von unserer Abteilung für Qualität und Sicherheit aus verfolgen wir die Entwicklungen und geben unser Wissen weiter. Haben Sie also Fragen zur WAS, zur Inspektion von Trampolinparks und zu den entsprechenden Normen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Niels Nieuwland

Beauftragter für Qualität und Sicherheit

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